muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
Baurecht
Unsere Kanzlei ist in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Vergaberechts tätig.
Im Vordergrund der Beratung steht der wirtschaftliche Vorteil unserer Mandanten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Baurechtsprozesse zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung aller Beteiligten führen können. Aus diesem Grunde werden Prozesse nur geführt, wenn außergerichtliche Verhandlungen und Einigungsverfahren nicht zu einem Ergebnis im Sinne unserer Mandanten geführt haben. Mandanten unserer Kanzlei sind Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Bauträger, Architekten, Bauherren und Kommunen.
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe unterstützen wir in den Bereichen
- Vergabe-, Nachprüfungsverfahren,
- der Vertragsgestaltung (GU-Verträge, Arge-Verträge, Sub-Unternehmer-Verträge, usw.)
- baubegleitend insbesondere Nachtragsmanagement,
- bei bauzeitbedingten Nachträgen,
- der Durchsetzung von Vergütungsforderung,
- der Inanspruchnahme wegen Mängeln.
Den Bauträger unterstützen wir
- bei der Gestaltung der Bau- und Bauträgerverträgen einschließlich der Baubeschreibung,
- baubegleitend bei Nachtragsforderungen, Mängeln, Bauverzug, Kündigungen, Insolvenzen,
- der Durchsetzung von Kaufpreisraten,
- bei Mängelansprüchen,
- der Inanspruchnahme von Gewährleistungsbürgschaften.
Den Bauherren beraten wir
- bei der Gestaltung der Verträge mit Baufirmen und Architekten,
- bei der Abwehr unberechtigter Nachtragsforderungen,
- bei der Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung,
- bei der Schlussabrechnung,
- bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Architekten und Ingenieure beraten wir
- zum Architektenvertragsrecht,
- zum Architektenhonorarrecht,
- zum Architektenhaftpflichtrecht.
Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Wir sind gerne bereit bei Bedarf die Besprechungen in Ihrem Unternehmen zu führen. Baumängel werden wir mit Ihnen vor Ort besichtigen.