muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“

Verkehrsrecht
Im Bereich Verkehrsrecht können wir Ihnen in folgenden Themen behilflich sein:
- Unfallregulierung:
Die Unfallregulierung wegen Sach- und Personenschäden richtet sich in erster Linie gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners. Bei einer entsprechenden Haftungsquote ist jedoch eine Regulierung gegenüber dem Kaskoversicherer mit einzubeziehen. Auch sind Ansprüche aus einer Unfallversicherung zu berücksichtigen.
- Verteidigung im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis.
- Interessenvertretung im Zusammenhang mit mangelhaften Kfz-Reparaturen.
- Interessenvertretung bei Gebraucht- und Neufahrzeugkäufen.
Unsere besondere Stärke ist die große Regulierungserfahrung bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen. Wir verfügen über ausgeprägte Fachkenntnisse im Verkehrsrecht mit seinen Verzahnungen zum Sozialrecht, Arbeitsrecht sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem sich Rechtsfragen insbesondere bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden aus diversen Rechtsbereichen stellen. Zu berücksichtigen sind nicht nur Fragen aus dem Haftungsrecht sondern auch Fragen aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Hinweis
Mögliche Ansprüche werden erst durch eine kompetente Rechtsberatung sichtbar. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie den Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse wie z.B. der Umbau der von Ihnen bewohnten Wohnung, die Übernahme der Kosten einer Kurbehandlung oder Umschulungsmaßnahmen. Treffen Sie daher keine Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer, ohne sich mit Ihrem Verkehrsanwalt beraten zu haben.