muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
Forderungseinzug & Inkasso
Unseren privaten als auch gewerblichen Mandanten bieten wir einen effektiven und kostengünstigen Forderungseinzug an. Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen wie auch gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Hinweis
Da der Schuldner sich in Zahlungsverzug befindet, ist er verpflichtet die anfallenden Anwaltskosten zu erstatten. Wir sind daher in Ihrem und unserem Interesse bemüht unser Honorar von dem Schuldner zu erhalten. Einen Vorschuss machen wir nicht geltend, so lange die Forderung nicht bestritten ist. Ihr Schuldner soll alle Kosten übernehmen.
Damit der Forderungseinzug ohne Zeitverlust erfolgen kann, reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Schuldner ein:
- Rechnungen, Mahnungen, Mahnschreiben
- Auftrag und Auftragsbestätigung
Hat der Schuldner schon Teilzahlungen geleistet, ist es sinnvoll folgende weitere Unterlagen beizufügen:
- Aufstellung über die Zahlungen des Schuldners
- Gutschriften
- Lieferschein
- bisherige Korrespondenz
Diese Unterlagen werden zunächst nur in Kopie benötigt. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sie erhalten von uns umgehend eine Auftragsbestätigung, dem ein Vollmachtsformular beigefügt ist. Dieses senden Sie unterschrieben in Original an die Kanzlei zurück.
Das Inkassoverfahren beginnt grundsätzlich mit einem außergerichtlichen Mahnschreiben, in dem unsere Kosten bereits berechnet sind und dem Schuldner eine Zahlungsfrist gesetzt wird. Dem Mahnschreiben ist ein Forderungskonto beigefügt, welches Ihre Forderung, sämtliche Kosten und Zinsen übersichtlich wiedergibt.
Hinweis
Der Forderungseinzug wird bei uns mit spezieller Software effektiv überwacht, so dass Ihnen keine berechtigten Kosten mehr verloren gehen. Sie müssen sich um die Verwaltung Ihrer Forderungen nicht mehr kümmern und sparen damit wertvolle Zeit.
Nach Absprache mit Ihnen kann die erste Stufe des Mahnverfahrens übersprungen werden und gleich ein Mahnbescheid beantragt werden. Sollte der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, werden wir den Vollstreckungsbescheid beantragen und mit diesem Titel die Zwangsvollstreckung durchführen. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, werden wir Ihren Anspruch gegenüber dem streitigen Gericht begründen. Die Zwangsvollstreckung wird in diesem Fall mit dem erwirkten Urteil durchgeführt.
Hinweis
Der Forderungseinzug liegt bei Ihrem Inkassoanwalt in einer Hand. Es fallen nur einmal Kosten an. Sie gehen nicht die Gefahr ein, dass Kosten eines Inkassobüros nicht durch den Schuldner erstattet werden müssen.
Die Kosten des außergerichtlich tätigen Anwaltes können mit eingeklagt werden. Die Kosten eines Inkassobüros sind hingegen weitestgehend nicht erstattungsfähig.
Ihre Unterlagen können Sie uns per Post, per Fax oder per E-Mail zukommen lassen.