muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.“
Erbrecht
Aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft besteht auf dem Gebiet des Erbrechts ein immer höherer Beratungsbedarf.
Wir helfen unseren Mandanten eine rechtssichere Gestaltung Ihres Testamentes zu finden, welches zu der von Ihnen gewollten Vermögensnachfolge führt. Wir werden mit Ihnen gemeinsam das familiäre, wirtschaftliche und das gesellschaftsrechtliche Umfeld analysieren und Ihre konkreten Wünsche herausarbeiten soowie eine entsprechende individuelle Gestaltung Ihres Testamentes wählen. Bei der Gestaltung des Testamentes ist nicht nur das Erbrecht sondern auch das Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht zu berücksichtigen.
Folgende Testamente kommen unter anderem in Betracht:
- Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Schenkungen auf den Todesfall
- Vollmacht über den Tod hinaus
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Vorweggenommene Vermögensübertragung
Hinweis
Gerade die Übertragung von Vermögensteilen ist eine Möglichkeit der Vermögensnachfolge welche es verhindert, dass ein Großteil des Erbes an den Staat fällt. Zu bedenken sind vorweggenommene Übertragungen von Immobilien, Betrieben, Geschäften, Firmen und Praxen etc.
Nach einem Erbfall beraten wir Sie zu folgenden Bereichen:
- Feststellung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
- Rechte des Einzelerben
- Rechte der Erbengemeinschaft und der einzelnen Miterben
- Auskunftsrechte
- Feststellung und Sicherung des Nachlasses
- Das Erbscheinsverfahren
- Prüfung von Pflichtteilsrechten
- Prüfung der Vermächtnisse und Auflagen
- Prozessuale Geltendmachung oder Abwehr von Rechten und Pflichten
Hinweis
Bei der Prüfung und Feststellung des Nachlasses ist immer auch zu prüfen, ob eine taktische Ausschlagung der Erbschaft und die Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche oder zur Begrenzung der Haftung eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragt wird.
Was sind die Kosten einer Beratung?
Eine Erstberatung kostet Sie unabhängig von der Zeitdauer maximal 190,00 € zzgl. USt. Ein weiteres Tätigwerden rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
Je nach Gestaltung sind wir auch bereit ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.